HUndetraining
im Elm-Asse-Gebiet

AGB Hundetraining

§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Dorf-Pfötchen und dem/der Auftraggeber*in (im Folgenden „Kundin“) über Einzelstunden, Gruppenkurse, Beratungen oder andere Leistungen rund um Hundetraining.


§ 2 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Durchführung von:
Einzeltraining, Gruppentraining oder Workshops und Vorträgen
ggf. Online- oder Telefonberatung
Ort, Dauer und Inhalt der Leistung werden individuell vereinbart.


§ 3 Teilnahmevoraussetzungen

Der Hund muss über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen und mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein (nach § 1a Hundehaltungsgesetz). 

Der/die Kunde*in versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist.

Läufige Hündinnen dürfen nur nach Absprache an Kursen teilnehmen.

Der/die Kunde*in verpflichtet sich, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zum Hund zu machen und auf Nachfrage den Impfpass des Hundes vorzulegen. 


§ 4 Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. 

Für Schäden, die der Hund verursacht, haftet der/die Kunde*in.

Dorf-Pfötchen haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Keine Haftung für Schäden durch Dritte oder deren Hunde.


§ 5 Zahlung / Preise

Die aktuellen Preise sind auf der Website oder nach Absprache gültig.

Die Gebühr ist vorab oder spätestens zum Trainingstermin fällig (Barzahlung, PayPal oder Überweisung).


§ 6 Terminabsagen / Ausfallregelung

Absagen müssen spätestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen.

Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die volle Gebühr fällig.

Bei Kursen gelten die dort genannten Stornobedingungen.

Dorf-Pfötchen behält sich vor, Termine bei Krankheit, Unwetter o. Ä. zu verschieben.

Für Einzeltermine gilt:
Bei Absage  bis zu 3 Tage (72 Stunden) vor dem vereinbarten Termin findet keine Berechnung  statt.
Bei Absage zwischen 71 und 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin  findet eine Berechnung  in Höhe von 25 % statt.
Bei Absage zwischen 47 und  24 Stunden vor dem vereinbarten Termin  findet eine Berechnung  in Höhe von 50 % statt.
Bei Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist der Gesamtbetrag zu zahlen.


§ 7 Trainingsort & Leinenpflicht

Training findet draußen, ggf. auf einem Platz oder an wechselnden Orten statt.

Leinenpflicht gilt nach Absprache.

Den Anweisungen während des Trainings ist Folge zu leisten.


§ 8 Urheberrecht

Alle ausgegebenen Unterlagen, Konzepte und Inhalte bleiben Eigentum von Dorf-Pfötchen und dürfen nicht ohne Zustimmung vervielfältigt oder weitergegeben werden.


§ 9. Datenschutz

Persönliche Daten werden nur im Rahmen der Trainingsplanung, Kontaktaufnahme und gesetzlichen Vorgaben gespeichert.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne Einwilligung.


§ 10  Anfertigung von Ton- Bild- und Videoaufnahmen
1 Die Kundin erklärt sich hiermit unwiderruflich und ausdrücklich mit der Ablichtung ihres Hundes im Zuge des Trainings durch – Dorf-Pfötchen - für Foto- und Filmaufnahmen einverstanden.
Die Kundin überträgt – Dorf-Pfötchen -  unwiderruflich und ausschließlich die Rechte an Foto- und Filmaufnahmen, die im Zuge des Trainings entstanden sind.
2  Die Kundin willigt ein, dass diese Foto- oder Filmaufnahmen für publizistische Zwecke und / oder Werbezwecke verwendet werden dürfen. Die Einwilligung umfasst unwiderruflich das Recht, die Foto- und Filmaufnahmen öffentlich zur Schau zu stellen, insbesondere  als Vorlage für Flyer, zur Verwendung auf Social Media (Facebook, Instagram und weitere) und sonstige Werbemittel oder wirtschaftliche Zwecke zu verwerten und zu publizieren.
3 Nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses ist – Dorf-Pfötchen - weiterhin berechtigt, die zu Werbezwecken oder sonstigen Zwecken erstellten Flyer, Internetauftritte und ähnliches, die Foto- oder Filmaufnahmen des Hundes enthalten, uneingeschränkt zu nutzen.
4 Alle in dieser Vereinbarung enthaltenen Einwilligungen und Übertragungen erfolgen unentgeltlich.



§ 11 Urlaub
Die Dienstleistungen des Unternehmens sind nicht an allen Tagen verfügbar. Die endgültigen Termine der Betriebsferien werden mindestens 14 Tage vorher auf der Webseite und in den Sozialen Medien bekannt gegeben.


§ 12 Verhaltensauffälligkeiten 

Bei bekannten Verhaltensauffälligkeiten wie übermäßiger Aggressivität oder starker Ängstlichkeit ist Dorf-Pfötchen vor Trainingsbeginn zu informieren.


§ 13 Erfolgsgarantie

Hundetraining erfordert konsequente Mitarbeit des/der Kunden*in und ist von vielen Faktoren abhängig.

Es wird ausdrücklich keine Garantie auf Trainingserfolge gegeben.

Ziel ist die individuelle Förderung von Hund und Halter im Rahmen der Möglichkeiten.


§ 14 Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist Wolfenbüttel

Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.






AGB Dog-Walking

§ 1 Geltung

Für die Vertragsbeziehung zwischen der Auftraggeberin und – Dorf-Pfötchen – Nadine Brandt gelten die nachfolgenden AGB.

§ 2  Vertragsgegenstand
Die Vertragsparteien vereinbaren die Betreuung  gemäß der individuellen Vereinbarung.


§ 3 Vertragsschluss
1 Der Vertrag  kommt durch schriftliche Annahme des Angebotes von Dorf-Pfötchen durch die Kundin zustande.
2 Mit Vertragsschluss akzeptiert die Kundin die allgemeinen Vertragsbedingungen von Dorf-Pfötchen.


§ 4 Pflichten des Betreuers
1 Dorf-Pfötchen verpflichtet sich, den ihr anvertrauten Hund artgerecht und unter Beachtung des Tierschutzgesetzes auszuführen und zu betreuen.
2 Im Falle einer Verletzung oder akuter Gesundheitsbeeinträchtigung, die während der Betreuung entstanden sind, ist der Hund von Dorf-Pfötchen dem nächstgelegenen Tierarzt vorzustellen und die Halterin umgehend zu informieren. Besteht die Notwendigkeit eines Tierarztbesuches, so verpflichtet sich die Hundehalterin alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen.
3 Im Krankheitsfalle von Nadine Brandt – Dorf-Pfötchen - und den damit entstehenden Betreuungsausfall wird die Kundin unverzüglich informiert. Sollte die Betreuung aufgrund des Krankheitsfalles entfallen, werden die Kosten für diese Betreuung entsprechend nicht berechnet.
4 Im Falle einer Schlüsselübergabe durch die Kundin, verpflichtet sich Dorf-Pfötchen die überlassenen Schlüssel sorgfältig zu verwahren und die Räumlichkeiten ausschließlich zur Abholung und für die Betreuung zu betreten. Dritten wird kein Zutritt in die Räumlichkeiten des Kunden gewährt.
5 Die Betreuerin haftet nicht für Schäden/Beschmutzungen in der Wohnung der Tierhalterin, die vom eigenen Hund verursacht wurden.

6 Die Haftung bei Erkrankung, Verletzung oder Todesfall des Hundes ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Betreuerin begrenzt.

7 Es wird keine Haftung für die Folgen einer unbeabsichtigten Deckung übernommen.

8 Sollte ein Hund entweichen, verpflichtet sich Dorf-Pfötchen die Hundehalterin und alle zu informierenden Stellen (Polizei, Tierheim, etc.) unverzüglich zu benachrichtigen.


§ 5 Pflichten der Kundin
1 Während der Betreuung  bleibt die Hundehalterin Eigentümerin des Hundes.
2 Vor dem ersten Spaziergang ist ein Nachweis über die aktuelle  Hundehaftpflichtversicherung vorzulegen. Es wird empfohlen, dass die Hundehaftpflichtversicherung auch die gewerbliche Fremdbetreuung einschließt. Eine entsprechende Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen ist sehr sinnvoll, um sich gegen mögliche Schäden abzusichern. 
3 Geschirr - Der Hund hat ein gut sitzendes, sicheres Brustgeschirr zu tragen. Flexileinen werden von Dorf-Pfötchen nicht genutzt. Es können Führleinen und Schleppleinen von der Halterin des Hundes zur Verfügung gestellt werden.
4 Die Kundin ist verpflichtet, im Betreuungsvertrag wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Insbesondere Angaben über den Gesundheitszustand und die soziale Verträglichkeit sind wahrheitsgemäß zu machen. Die Halterin ist verpflichtet, Dorf-Pfötchen von der Läufigkeit ihrer Hündin in Kenntnis zu setzen. Bei falschen oder fehlerhaften Angaben kann der Vertrag von Dorf-Pfötchen fristlos Kündigen. 
5 Der Hund darf keine ansteckenden Krankheiten oder einen Ungezieferbefall haben.
6 Der Hund muss  gechipt und registriert sein (Tasso oder ähnliches).
7 Für Schäden, die durch Unterlassen der Auskunftspflicht entstehen, haftet die Hundehalterin.
8 Falls ein Hund Dritte (Menschen oder andere Hunde) verletzt, haftet die Halterin für die durch ihren Hund verursachten Schäden, sofern die Betreuerin nicht grob fahrlässig gehandelt hat.



§ 6 Absagen durch die Kundin
1 Bei Absage  bis zu 3 Tage (72 Stunden) vor dem vereinbarten Termin findet keine Berechnung  statt.
Bei Absage zwischen 71 und 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin  findet eine Berechnung  in Höhe von 25 % statt.
Bei Absage zwischen 47 und  24 Stunden vor dem vereinbarten Termin  findet eine Berechnung  in Höhe von 50 % statt.
Bei Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist der Gesamtbetrag zu zahlen.
2 Die Termine beim Abovertrag mit einer monatlichen Pauschale stehen fest. Sollte die Tierhalterin mit dem Tier verhindert, erkrankt oder abwesend sein, werden diese Stunden nicht rückvergütet und können nicht auf den Nachfolgemonat übertragen werden. Auch im Abo wird um eine rechtzeitige Absage gebeten.


§ 7 Urlaub
Die Dienstleistungen des Unternehmens sind nicht an allen Tagen verfügbar. Die endgültigen Termine der Betriebsferien werden mindestens 14 Tage vorher auf der Webseite und in den Sozialen Medien bekannt gegeben.


§ 8 Extreme Wetterlagen
1 Sollte die Wetterlage (Hitzewelle, Gewitter, Starkregen, Blitz- Eis, Orkanankündigungen etc.)  eine mögliche Gefahr für – Dorf-Pfötchen – oder den zu betreuenden Hund darstellen, steht es – Dorf-Pfötchen – frei, den Termin auch kurzfristig abzusagen. Die Kundin wird schnellstmöglich informiert. Wenn möglich kann der Termin im Laufe des Tages nachgeholt werden oder wird bei Einzelbuchung erstattet. 
2 Bei spontanen Wetteränderungen können Runden zum Schutz des Hundes verkürzt werden.


§ 9 Anfertigung von Ton- Bild- und Videoaufnahmen
1 Die Kundin erklärt sich hiermit unwiderruflich und ausdrücklich mit der Ablichtung ihres Hundes im Zuge der Betreuung durch – Dorf-Pfötchen - für Foto- und Filmaufnahmen einverstanden.
Die Kundin überträgt – Dorf-Pfötchen -  unwiderruflich und ausschließlich die Rechte an Foto- und Filmaufnahmen, die im Zuge der Betreuung entstanden sind.
2  Die Kundin willigt ein, dass diese Foto- oder Filmaufnahmen für publizistische Zwecke und / oder Werbezwecke verwendet werden dürfen. Die Einwilligung umfasst unwiderruflich das Recht, die Foto- und Filmaufnahmen öffentlich zur Schau zu stellen, insbesondere  als Vorlage für Flyer, zur Verwendung auf Social Media (Facebook, Instagram und weitere) und sonstige Werbemittel oder wirtschaftliche Zwecke zu verwerten und zu publizieren.
3 Nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses ist – Dorf-Pfötchen - weiterhin berechtigt, die zu Werbezwecken oder sonstigen Zwecken erstellten Flyer, Internetauftritte und ähnliches, die Foto- oder Filmaufnahmen des Hundes enthalten, uneingeschränkt zu nutzen.
4 Alle in dieser Vereinbarung enthaltenen Einwilligungen und Übertragungen erfolgen unentgeltlich.


§ 10 Einzugsgebiet
Gratis Anfahrt: – Dettum – Hachum – Gilzum – Weferling – Mönchevahlberg – Volzum
Mit Gebühr: – Remlingen – Wittmar – Sottmar – Groß Denkte – Wendessen – Ahlum – Atzum – Salzdahlum – Apelstedt – Sickte – Neuerkerode –            - Verltheim (Ohe) – Lucklum  - Erkerode  - Evessen – Eilum – Kneitlingen – Bansleben – Schöppenstedt – Groß- und Kleinvahlberg 

Weitere angrenzende Orte auf Anfrage möglich.
Die Gebühr außerhalb des gratis Radius beträgt pro KM (einfache Strecke) 0,50€ und wird im Vertrag vor dem ersten Spaziergang berechnet.


§ 11  Wochenenden und Feiertage
Ein Gassiservice an Sonn- und Feiertagen so wie samstags ist möglich. An diesen Tagen kommen folgende Zuschläge dazu: Samstags 20% und an Sonn- und Feiertagen 50%.


§ 12 Kündigung
1 Die Abo Mindestlaufzeit beträgt 2 Monate - Kündigungsfrist 14 Tage zum Monatsende. Die Kündigung unterliegt den gesetzlichen Vorgaben und bedarf der Schriftform.
2 Bei Verstoß gegen die AGB kann der Vertrag von „Nadine Brandt – Dorf-Pfötchen“ umgehend fristlos gekündigt werden. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Halterin über ein bisheriges Fehlverhalten (insbesondere Aggression, Fremdschäden), eventuelles Gefahrenpotential oder Erkrankung des Tieres nicht oder nicht korrekt informiert hat.


§ 13 Zahlung

1 Die Gebühr für Kennenlerntermin und Probegassi sind im Voraus zu zahlen.
2 Die Gebühr für Einzeltermine ist möglichst im Voraus zu erbringen. Spätestens aber 3 Werktage nach erbrachtem Service.
3 Die Gebühr für Abos ist jeweils zum 1. des Monats fällig.
4 Alle Zahlungen sind per Überweisung oder PayPal zu begleichen.
PayPal Konto – xxxxxxx /  Bankdaten: IBAN - xxxxxx


§ 14  Art des Service
1 Die Gassirunden finden individuell mit einem Hund statt. Dorf-Pfötchen holt den Hund  zu Hause oder am Arbeitsort ab und betreut diesen in bekannter Umgebung.
2 Bei Buchung für zwei oder drei Hunde der selben Halterin gibt es den Umständen angemessene Rabatte für den Zweit- bzw. Dritthund.

3 Bei Hunden, die Dorf-Pfötchen noch nicht bekannt sind ist der Kennenlerntermin sowie das Probegassi verpflichtend bevor ein Einzeltermin oder ein Abo gebucht werden können. Bei Hunden, die Dorf-Pfötchen bereits aus anderem Kontext bekannt sind, kann je nach den vorliegenden Umständen auf den Kennenlerntermin verzichtet werden. Ein Probegassi ist immer die Voraussetzung, damit eine Betreuung stattfinden kann, um sicherzustellen das alle Beteiligten gut harmonieren.  


§ 15 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

1 Änderungsrecht: Wir behalten uns das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens einen Monate vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
2 Zustimmung: Die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen gilt als erteilt, wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Auf diese Genehmigungswirkung wird der Kunde in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.
3 Widerspruchsrecht: Sollte der Kunde den Änderungen widersprechen, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
4 Geltungsbereich: Änderungen der AGB betreffen nur zukünftige Vertragsverhältnisse und haben keine rückwirkende Wirkung.


§ 16 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln aus diesem Vertrag rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.